Zusammenarbeit: Jugendamt

Warum Jugendamt?

Manche Menschen verbinden mit dem Ausdruck “das Jugendamt” unangenehme Assoziationen, sie denken an Einmischung, Bevormundung und die Mühlen der Bürokratie. Doch darum geht es hier nicht, sondern um eine wichtige Hilfeleistung. 

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe soll nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII, § 35a) Kindern und Jugendlichen gewährt werden, wenn ihre seelische Gesundheit über einen längeren Zeitraum vom für das Alter typischen Zustand abweicht oder abzuweichen droht und daher ihre gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt ist (oder eine solche Beeinträchtigung droht).

Lernmusiktherapie

Lernmusiktherapie ist als pädagogisch-lerntherapeutische Behandlungsform grundsätzlich erstattungsfähig im Rahmen von Eingliederungshilfe.

Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit einem zuständigen Jugendamt kommt entweder auf Wunsch der Eltern eines Kindes oder Jugendlichen oder auf Initiative des Jugendamtes selbst zustande.